Leistung 02

Begleitschutz. Bewaffnet oder unbewaffnet.

Wenn erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist, handeln wir besonnen, rechtssicher und abgestimmt — bewaffnet nur, wenn Lage und Erlaubnis es zulassen.

Ob bewaffnet oder unbewaffnet entscheidet die Lage, nicht die Gewohnheit. Wir prüfen zuerst, welches Mittel angemessen ist — und sagen auch, wenn weniger ausreicht.

So beginnen wir

  1. 01

    Prüfung

    Wir klären Gefährdung, Zuständigkeiten und die rechtlichen Voraussetzungen.

  2. 02

    Einsatzplanung

    Wir definieren Rollen, Wege, Kommunikation und Verhalten in Ausnahmesituationen.

  3. 03

    Durchführung

    Wir setzen ruhig und abgestimmt um — mit klaren Abbruchkriterien.

Häufige Fragen

Wann ist Begleitschutz bewaffnet?

Nur wenn Lage und gesetzliche Voraussetzungen es zulassen. Wir prüfen jede Anfrage individuell und lehnen Maßnahmen ab, die nicht angemessen oder nicht erlaubt sind.

Ist bewaffneter Schutz immer die richtige Lösung?

Nein. Oft ist eine gut vorbereitete, unbewaffnete Begleitung sinnvoller. Wir empfehlen das mildeste geeignete Mittel — nicht das sichtbarste.

Wie werden Einsätze vorbereitet?

Mit Lagebild, Rollenverteilung, Kommunikationsplan und klaren Abbruchkriterien. Die Vorbereitung ist Teil der Leistung, nicht ein Zusatz.

Arbeiten Sie auch mit anderen Sicherheitsdiensten zusammen?

Wenn es für einen Einsatz sinnvoll ist, stimmen wir Schnittstellen und Zuständigkeiten vorab klar ab. Die Verantwortung bleibt eindeutig geregelt.

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Begleitschutz prüfen

Schildern Sie uns die Lage. Wir prüfen, ob und in welchem Rahmen Begleitschutz angemessen ist.

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