1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen vz.protect (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Sicherheitsdienstleistungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Änderungen des Umfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Ausführung, nicht einen bestimmten Erfolg im Sinne einer Garantie für die Abwehr sämtlicher Gefahren.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Er informiert den Auftragnehmer unverzüglich über besondere Gefahren, Änderungen der Lage oder sicherheitsrelevante Vorfälle.
5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von [Zahlungsziel] Tagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere personenbezogene Daten und Einsatzdetails, geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
8. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzvorschriften einzuhalten. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
9. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Vereinbarung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dortmund. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.